Wenn Sie zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, dann fordert die Pflegekasse in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch einen anerkannten Pflegedienst.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben in § 37 Abs. 3 SGB XI – aber nicht als Kontrolle gedacht, sondern zu Ihrem Schutz.
Sie sollen sicher sein, dass alles gut läuft – und wir sind da, um Sie dabei zu unterstützen.
✅ Wer muss das Beratungsgespräch machen?
Wenn Sie Pflegegeld bekommen und von Angehörigen, Freunden oder anderen Personen zu Hause gepflegt werden, gilt:
- Pflegegrad 1 → freiwilliges Gespräch möglich (zur zusätzlichen Unterstützung)
- Pflegegrad 2 und 3 → Beratungsgespräch alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5 → Beratungsgespräch alle 3 Monate
📅 Warum ist das wichtig?
- Die Gespräche sichern Ihren Anspruch auf Pflegegeld
- Sie erhalten fachlichen Rat zu Pflege, Hilfsmitteln, Entlastung
- Es wird geprüft, ob die Pflege gut läuft – nicht um zu kontrollieren, sondern um zu helfen
- Die Pflegekasse sieht: Die Versorgung ist sichergestellt
Wenn das Gespräch nicht stattfindet, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
💶 Was kostet das?
Nichts für Sie.
Die Kosten für das Beratungsgespräch übernimmt die Pflegekasse vollständig – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
🧾 Ihre Verpflichtung im Überblick
Pflegegrad 1
freiwillig
jederzeit
Pflegekasse
Pflegegrad 2–3
verpflichtend
alle 6 Monate
Pflegekasse
Pflegegrad 4–5
verpflichtend
alle 3 Monate
Pflegekasse
🏡 Wie läuft das Gespräch ab?
Ganz einfach:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, führen das Gespräch in Ruhe, klären offene Fragen und helfen Ihnen, wenn etwas nicht rund läuft.
- Wir nehmen uns Zeit.
- Wir sprechen auf Augenhöhe.
- Wir melden der Pflegekasse, dass das Gespräch durchgeführt wurde.
Für Sie ist das schnell erledigt – und sichert Ihr Pflegegeld.
🧾 Kontakt
Pflegedienst Cura
📍 Sprendlinger Landstraße 38, 63069 Offenbach am Main
📞 Telefon: 069- 24 44 84 14
📧 E-Mail: info@pflegedienst-cura.de