Hilfe annehmen ist kein Zeichen von Schwäche – sondern ein Recht, das Sie haben.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen zusätzlich zur Grundpflege jeden Monat eine Entlastungsleistung von 131 Euro zu. Das ist gesetzlich geregelt in § 45b SGB XI.
Dieses Geld ist dafür da, Sie im Alltag zu unterstützen – und auch Ihre Angehörigen zu entlasten.
✅ Wofür können Sie die 131 Euro Entlastungsbetrag nutzen?
Zum Beispiel fĂĽr:
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Putzen, Einkaufen, Wäsche)
- Begleitung zu Terminen oder beim Spazierengehen
- Gespräche gegen Einsamkeit – einfach mal da sein
- Hilfe bei einfachen Alltagsaufgaben
- Betreuung von Menschen mit Demenz
- Entlastung pflegender Angehöriger
Der Betrag ist zweckgebunden, aber sehr vielseitig nutzbar – und vor allem: monatlich verfügbar.
Wenn er nicht vollständig genutzt wird, kann er angespart und später eingesetzt werden (bis zum Juni des Folgejahres).
🏥 Wer bekommt die Entlastungsleistungen?
Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 – egal, ob sie zu Hause wohnen oder bei Angehörigen.
Sie müssen nichts extra zahlen. Die 131 Euro kommen zusätzlich zu Ihren sonstigen Leistungen.
Die Pflegekasse bezahlt direkt an den Pflegedienst – Sie müssen nichts vorstrecken. Wir helfen bei der Abrechnung.
đź§ľ Wichtig zu wissen
Entlastungsleistungen
131
 Euro/Monat
Pflegekasse (§ 45b SGB XI)
Pflegegrad 1–5, zu Hause lebend
🏡 Warum das gut für Sie ist
- Sie bekommen gezielte Hilfe im Alltag
- Sie entlasten sich und Ihre Angehörigen
- Sie nutzen Geld, das Ihnen gesetzlich zusteht
- Sie bleiben länger selbstständig in Ihrer Wohnung
Viele lassen diese Leistung verfallen, weil sie nicht wissen, dass sie ihnen zusteht. Das muss nicht sein.
đź§ľ Kontakt
Pflegedienst Cura
📍 Sprendlinger Landstraße 38, 63069 Offenbach am Main
📞 Telefon: 069- 24 44 84 14
đź“§ E-Mail: info@pflegedienst-cura.de