Hilfe annehmen ist kein Zeichen von Schwäche – sondern ein Recht, das Sie haben.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen zusätzlich zur Grundpflege jeden Monat eine Entlastungsleistung von 131 Euro zu. Das ist gesetzlich geregelt in Â§â€Ż45b SGB XI.

Dieses Geld ist dafĂĽr da, Sie im Alltag zu unterstĂĽtzen â€“ und auch Ihre Angehörigen zu entlasten.

✅ Wofür können Sie die 131 Euro Entlastungsbetrag nutzen?

Zum Beispiel fĂĽr:

  • UnterstĂĽtzung im Haushalt (z. B. Putzen, Einkaufen, Wäsche)
  • Begleitung zu Terminen oder beim Spazierengehen
  • Gespräche gegen Einsamkeit – einfach mal da sein
  • Hilfe bei einfachen Alltagsaufgaben
  • Betreuung von Menschen mit Demenz
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Der Betrag ist zweckgebunden, aber sehr vielseitig nutzbar – und vor allem: monatlich verfĂĽgbar.

Wenn er nicht vollständig genutzt wird, kann er angespart und später eingesetzt werden (bis zum Juni des Folgejahres).

🏥 Wer bekommt die Entlastungsleistungen?

Alle PflegebedĂĽrftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 â€“ egal, ob sie zu Hause wohnen oder bei Angehörigen.

Sie müssen nichts extra zahlen. Die 131 Euro kommen zusätzlich zu Ihren sonstigen Leistungen.

Die Pflegekasse bezahlt direkt an den Pflegedienst – Sie mĂĽssen nichts vorstrecken. Wir helfen bei der Abrechnung.

đź§ľ Wichtig zu wissen

Entlastungsleistungen

131

 Euro/Monat

Pflegekasse (§ 45b SGB XI)

Pflegegrad 1–5, zu Hause lebend

🏡 Warum das gut für Sie ist

  • Sie bekommen gezielte Hilfe im Alltag
  • Sie entlasten sich und Ihre Angehörigen
  • Sie nutzen Geld, das Ihnen gesetzlich zusteht
  • Sie bleiben länger selbstständig in Ihrer Wohnung

Viele lassen diese Leistung verfallen, weil sie nicht wissen, dass sie ihnen zusteht. Das muss nicht sein.

đź§ľ Kontakt

Pflegedienst Cura
📍 Sprendlinger Landstraße 38, 63069 Offenbach am Main
📞 Telefon: 069- 24 44 84 14
đź“§ E-Mail: info@pflegedienst-cura.de

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